Handelskapitän wegen Auslieferung von Geflohenen an Libyen verurteilt
Das Migazin vom 16.10.2021 berichtet: Ein Kapitän eines kommerziellen Schiffes hatte gerettete Flüchtlinge der libyschen Küstenwache übergeben und sie nicht nach Europa gebracht. Jetzt wurde er von einem italienischen Gericht zu einem Jahr Haft verurteilt. Er habe den Flüchtenden ihr völkerrechtliches Recht auf Asylprüfung genommen.
Nach der Rückführung von Geflohenen nach Libyen ist der Kapitän eines Handelsschiffes von einem italienischen Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Es sei illegal, Migranten der sogenannten libyschen Küstenwache zu übergeben, entschied das Gericht in Neapel in einem wegweisenden Urteil am Donnerstag, wie die Zeitung „Avvenire“ berichtete. Der Kapitän der „Asso 28“ wurde zu einem Jahr Haft verurteilt. Es wird erwartet, dass er in Berufung geht.
Es ist das erste Mal, dass der Kapitän eines kommerziellen Schiffes wegen der erzwungenen Rückführung von Geretteten verurteilt wird. Damit bestätigt das Gericht auch erstmals, dass Libyen nicht als sicherer Hafen gewertet werden kann. Zivile Schiffe, die an sogenannten Pushbacks beteiligt sind, könnten künftig belangt werden. Amnesty International begrüßte das Urteil. Es sei sehr wichtig für den Umgang mit dem Recht auf Asyl in Europa.
Das Handelsschiff „Asso 28“ hatte im Juli 2018 über 100 Flüchtlinge im Mittelmeer aus Seenot gerettet und sie in die libysche Hauptstadt Tripolis zurückgebracht, ohne ihr Anrecht auf Asyl zu prüfen. Sie wollten in einem Schlauchboot von Libyen aus nach Europa gelangen. Unter den Geflohenen waren dem Bericht zufolge mehrere Minderjährige und Schwangere. Für das Urteil stützten sich Staatsanwaltschaft und Gericht auf Funkgespräche, die das spanische Seenotrettungsschiff „Open Arms“ aufgezeichnet hatte.
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