Flugverbote verstoßen gegen internationales Recht
Das Migazin vom 17.08.2022 berichtet: Das Verbot von zivilen Flügen zur Seenotrettung im zentralen Mittelmeer durch libysche Behörden verstößt gegen internationales Recht. Dies hatten bereits die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in einer Ausarbeitung Ende Juni bekräftigt. Nun schließt sich die Bundesregierung dieser Einschätzung an. Die Forderung nach einer Genehmigung für Flüge außerhalb von staatlichem Hoheitsgebiet stehe „im Widerspruch zu dem Grundsatz der Überflugfreiheit auf Hoher See“, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage die MiGAZIN vorliegt.
Gemäß dem 1944 in Chicago geschlossenen Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt beaufsichtigt die libysche Luftfahrtbehörde ein Fluginformationsgebiet (FIR), das sich außerhalb der Zwölfmeilenzone auf weite Teile des südlichen Mittelmeeres erstreckt. Vor dem Einflug müssen sich Pilot:innen bei der zivilen Flugsicherung (Civil Aviation Authority – CAA) anmelden und ihr Ziel durchgeben. Das zentrale Mittelmeer gilt jedoch als unkontrollierter Luftraum, für den eine solche Meldung nicht erforderlich ist. Die Luftfahrtbehörden dürfen dort auch keine Restriktionen verhängen, sondern allenfalls Hinweise und Informationen geben, heißt es in der Bewertung des Bundestages.
Im März dieses Jahres machte die in Deutschland ansässige Seenotrettungsorganisation Seawatch bekannt, dass Libyen ihren Flugzeugen den Aufenthalt über seiner Seenotrettungszone verbietet. Seawatch’s Flugzeuge Seabird und Seabird 2 werden von der Schweizer Humanitarian Pilots Initiative betrieben. Die libysche Luftfahrtbehörde behauptet, deren Pilot:innen müssten zuvor eine Fluggenehmigung (Prior Permission Required – PPR) beantragen. Das davon betroffene Fluginformationsgebiet entspricht exakt der Seenotrettungszone, für die Libyen zuständig ist. Damit ist klar dass die Maßnahme dazu dient, die Flieger aus jener Region fernzuhalten die von vielen Geflüchteten auf dem Weg nach Europa durchquert wird.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!