Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte unterstützt Sea Watch
Die NZZ berichtet am 30.01.2019: Italien muss den Menschen auf der blockierten «Sea-Watc 3» Hilfe leisten Wie das Strassburger Gericht mitteilte, waren Anträge auf eine sogenannte einstweilige Massnahme gestellt worden, unter anderem vom Kapitän des Schiffs.
Nach diesem Verfahren kann der Gerichtshof in Fällen drohender Menschenrechtsverletzungen einschreiten und Staaten anweisen, Abhilfe zu schaffen. Italien als Mitgliedstaat des Europarats muss sich nun an die Anordnung aus Strassburg halten. Die Regierung wurde verpflichtet, den Gerichtshof regelmässig über die Lage auf dem Schiff informieren.

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